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   LG Darmstadt, 17.04.2019 - 5 T 212/19   

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https://dejure.org/2019,49623
LG Darmstadt, 17.04.2019 - 5 T 212/19 (https://dejure.org/2019,49623)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17.04.2019 - 5 T 212/19 (https://dejure.org/2019,49623)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17. April 2019 - 5 T 212/19 (https://dejure.org/2019,49623)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.2019 - 5 T 212/19
    11.06.2015, Az. I ZB 64/14, juris Rn. 27 ff., 50 ff.; Prüfung der "formellen Wirksamkeit", siehe auch AG Remscheid, Beschl. v. 20.01.2017, Az. 13 M 2846/16, juris Rn. 14).

    Dass diese Angaben jedoch erforderlich sind, ergibt sich nicht nur ausdrücklich aus dem Gesetz ( § 17b Abs. 3 Nr. 2 HessVwVG ), sondern auch aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so auch BGH, Beschluss vom 11.06.2015, Az. I ZB 64/14, juris Rn. 8, 49, 50, 52 sowie Leitsatz Ziff. 3).

    Der Bundesgerichtshof hielt es allerdings sehr wohl für erforderlich, dass, wie im Gesetz vorgesehen, die einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide mit den dazugehörigen Daten im Vollstreckungsersuchen angegeben werden (siehe BGH, Beschl. v. 11.06.2015, Az. I ZB 64/14, juris Rn. 8, 49, 50, 52 sowie.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 5/11

    Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung: Rechtsbehelf bei

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.2019 - 5 T 212/19
    (1) Für das abgelöste Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 807 ff. ZPO a.F. hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung, die auch vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.8.2011 (I ZB 5/11) geteilt wurde, die Auffassung vertreten, dass der Widerspruch gem. § 900 Abs. 4 S. 1 ZPO a.F. gegenüber der Erinnerung nach § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO der speziellere und damit vorrangige Rechtsbehelf sei.
  • AG Remscheid, 20.01.2017 - 13 M 2846/16

    Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Geldforderung einer

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.04.2019 - 5 T 212/19
    11.06.2015, Az. I ZB 64/14, juris Rn. 27 ff., 50 ff.; Prüfung der "formellen Wirksamkeit", siehe auch AG Remscheid, Beschl. v. 20.01.2017, Az. 13 M 2846/16, juris Rn. 14).
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